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Zuzahlungen und außervertragliche Leistungen

Nach dem Anspruch der gesetzlichen Krankenkassen werden nur „ausreichende“ Leistungen und Materialien übernommen, die oft nicht dem aktuellen Stand der Entwicklung in der Kieferorthopädie entsprechen.

So ist es in den letzten Jahren gelungen, besonders kleine Minibrackets oder sogenannte selbstligierende Brackets zu entwickeln, die die Ausbildung von Schutznischen an den Zähnen verringern und die ohnehin schwierige Reinigung erleichtern.

In Kombination mit weichen sogenannten superelastischen Bögen aus Speziallegierungen kann die Kraftübertragung für die notwendigen Zahnbewegungen besonders schonend und schmerzarm erfolgen. Ihre Kinder gewöhnen sich schneller an die neue Spange und die Kontrollintervalle können kürzer gefasst werden. Die Behandlung kann schneller erfolgen und die Spange kann schneller entfernt werden.

Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit der Glattflächenversiegelung der Zahnoberflächen. Diese Art von „Klarlack“ bildet eine Schutzschicht, die den Zahn vor Säureangriffen der Plaque schützt (Aber gegen fehlende Mundhygiene ist auch dieser Lack machtlos).

Des Weiteren ist es nicht möglich, Ihren Kindern eine professionelle Zahnreinigungen begleitend zur festen Zahnspange anzubieten. Gerade in dieser kritischen Zeit, benötigen die Zähne zusätzliche Pflege und Reinigung, um bleibenden Schäden (Entkalkungen, white Spots und Karies) zu vermeiden.

erner ermöglich die Entwicklung von temporären Pins Zahnbewegungen, die bis dato nicht möglich waren. Sie kommen besonders bei Platzmangel, Lückenschluss und Verlagerungen zum Einsatz. Häufig können hiermit kieferorthopädisch notwendige Extraktionen vermieden werden.

Ich wünsche mir, dass Sie und Ihr Kind am Ende einer langen Behandlung mit dem Ergebnis zufrieden sind. Aber ich möchte natürlich auch, dass das Lächeln Ihres Kindes für eine lange Zeit so schön bleibt- auch nach Abschluss der Behandlung. Das Einbringen eines sogenannten Retainers (Haltedraht hinter den Frontzähnen) funktioniert hierfür sehr gut und sollte zur Vermeidung von Rezidiven möglichst lange im Mund verbleiben.

Diese Zusatzleistungen haben sich in den letzten Jahren sehr bewährt und ich möchte Ihnen daher diesen medizinischen Fortschritt nicht vorenthalten und biete Sie Ihnen als sogenannte „außervertragliche“ Leistungen an.

Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für Ihr Kind besitzen, prüfen Sie bitte vor Behandlungsbeginn, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann.