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Privat versicherte Patienten

Der Behandlungsvertrag für Ihr Kind wird zwischen Ihnen, dem Versicherten, und mir geschlossen. In wie weit und in welchen Umfang Ihre private Krankenversicherung die Leistungen und Materialien für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes übernimmt, hängt ausschließlich von Ihrem gewählten Versicherungsvertrages ab. Zur Kostenabklärung reichen Sie bitte daher den Behandlungsplan entsprechend vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse ein.